Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen - Chiptuning | Codierungen via VCDS & VCP

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AGB

AGB für Beratungs- und Dienstleistungen

Diese allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Herrn Manuel Hauke, Friedrich-Münch-Str. 62, 75417 Mühlacker - Lienzingen (im Folgenden Auftragnehmer genannt) und Unternehmen oder Privatpersonen, die die Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen wollen (im Folgenden Auftraggeber genannt).

§ 1 Allgemeines
  1. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich KFZ-Codierung und OBD-Diagnosearbeiten an. Für sämtliche in diesem Zusammenhang vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Beratungen und Dienstleistungen gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von den allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen des Auftragnehmers abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers vor, bevor der Auftrag oder die Beratung vom Auftragnehmer durchgeführt wird.
  2. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, soweit diese schriftlich vereinbart wurden) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, entzogen wird. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG – UN Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
  4. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
  1. Der Auftragnehmer bietet KFZ-Codierung und OBD-Diagnoseleistungen an, wie diese auf der Internetplattform www.fahrzeug-codierung.de präsentiert und beschrieben werden. Das präsentierte Leistungsangebot ist nicht abschließend. Weitere Leistungen können telefonisch oder schriftlich beim Auftragnehmer erfragt werden.
  2. Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber oder hiervon unabhängig mit der unmittelbaren Auftragsausführung oder direkt mit der Beratungsleistung durch den Auftragnehmer zustande.

§ 3 Leistungsumfang
  1. Die vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers werden durch die gewählten Leistungspakete des Auftraggebers, den darin enthaltenen Preisen und der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers bestimmt.
  2. Die Codierungs- bzw. OBD-Diagnoseleistungen werden erst nach vorheriger Terminvereinbarung entweder direkt vor Ort in einer der Werkstätten des Auftragnehmers oder im Rahmen der Fernwartung erbracht.
  3. Die Fernwartung wird mit dem PC-Programm pcvisit erbracht.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Dienstleistung auch durch Dritte ausführen zu lassen, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber wirkt bei der Vertragserfüllung mit, indem er alle zur Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Dokumente und Informationen auf eigene Kosten rechtzeitig und vollständig dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber zuvor mit, welche Unterlagen, Dokumente und Informationen für die jeweilige Vertragserfüllung erforderlich sind.

§ 5 Preise
  1. Die Preise für die Codierung und OBD-Diagnose richten sich nach Art und Umfang der Codierungsarbeiten. Die Preise sind ab Angebotsdatum für 14 Kalendertage gültig und beinhalten die gesetzliche MwSt. oder sonstige Aufwendungen, sofern zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer keine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.
  2. Für Ferndiagnosearbeiten werden 1,80€ brutto je angefangene Minute, mindestens jedoch 50,00€ brutto berechnet.
  3. Für Serviceleistungen, die auf Wunsch an einem arbeitsfreien Tag erbracht werden, wird ein Kosten-Aufschlag von 50 % berechnet (Non-office-Aufschlag). Als arbeitsfreie Tage gelten Sonntage sowie gesetzliche Feiertage.
  4. Sonstige Lieferungen und Leistungen, die bei Vertragsschluss noch nicht vereinbart waren oder für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung noch kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
  5. Sofern der Auftragnehmer Änderungswünsche des Auftraggebers berücksichtigt, werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber bekannt gegeben und in Rechnung gestellt.

§ 6 Zahlungsbedingungen
  1. Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Auftrags.
  2. Alle in Rechnung gestellten Serviceleistungen und Auslagen sind 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zu zahlen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Die Zahlung muss insoweit in voller Höhe des Rechnungsbetrages beim Auftragnehmer eingehen. Im Falle einer verspäteten Zahlung behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen in Höhe der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen geltend zu machen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines mit der verspäteten Zahlung verbundenen darüber hinausgehenden Schadens.
  3. Im Falle einer unbegründeten Kündigung nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber, trägt dieser jegliche anfallenden Stornokosten.
  4. Werden Leistungen direkt vor Ort in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers vorgenommen und das Fahrzeug durch den Auftraggeber auch direkt bei den Geschäftsräumen des Auftragnehmers nach erbrachter Leistung abgeholt, ist die Zahlung auch direkt vor Ort an den Auftragnehmer bei Abholung zu leisten.

§ 7 Stornierungsregelung
  1. Die Stornierung von Serviceleistungen muss jeweils schriftlich, per Post oder E-Mail erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung des Auftraggebers per Post oder E-Mail ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung beim Auftragnehmer maßgeblich.
  2. Bei Stornierung beauftragter Dienstleistungen werden die effektiv angefallenen Stunden, zuzüglich eines Bearbeitungszuschlages in Höhe von 15% berechnet. Der Bearbeitungszuschlag beträgt jedoch mindestens 50,00 € brutto.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
  1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die von ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt worden sind.

§ 9 Haftung
  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs von Dritten, die nicht Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sind, verursacht werden sowie für Informationen und Daten, die auf Angaben Dritter beruhen.

§ 10 Höhere Gewalt
  1. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung
  1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Vertragszeitraum.
  2. Unbeschadet einer etwaig gesetzlich bestehenden oder vertraglich vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist sind beide Parteien jeweils berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn einer der Vertragspartner gegen wesentliche Pflichten des Vertrages verstößt und hierdurch unter Berücksichtigung aller Umstände, eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
  1. Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten nur für die vom Auftraggeber erteilten Aufträge und Projekte zweck- und weisungsgebunden erheben, verarbeiten und nutzen. Eine zweckgebundene Weiterleitung der personenbezogenen Daten an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers und Dienstleistungsempfängers möglich.
  2. Personenbezogene Daten sind nur den beteiligten Mitarbeitern des Auftragnehmers, soweit für die Auftragsabwicklung notwendig, zugänglich.
  3. Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie die von ihm beauftragten Dienstleister sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.
  4. Nach Abschluss der erteilten Aufträge und Projekte werden personenbezogene Daten gelöscht, sofern keine andere Vereinbarung mit dem Auftraggeber und Dienstleistungsempfänger erfolgt.
  5. Bezüglich der Nutzung, Speicherung und Verarbeitung digital erhobener personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetplattform www.fahrzeug-codierung.de wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung hingewiesen, die in alle Verträge mit einbezogen wird. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter www.fahrzeug-codierung.de/datenschutz.php.

§ 13 Urheberrechtsschutz
  1. Der Auftragnehmer behält sich an allen digitalen Inhalten, Logos, Abbildungen und sonstigen Unterlagen die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Die im digitalen Service enthaltenen Urheberrechtsvermerke, digitalen Signaturen, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte dürfen nicht bearbeitet oder entfernt werden. Digitale Inhalte dürfen vom Auftraggeber nicht weiterverarbeitet, inhaltlich oder redaktionell verändert, verkauft, weitergegeben, veröffentlicht als Download zur Verfügung gestellt, bearbeitet oder in sonstiger Weise übertragen werden.
  2. Gleiches gilt für Unterlagen, die in Papierform ausgehändigt werden.

§ 14 Gerichtsstand
  1. Sofern es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis den Gerichtsstand des Auftragnehmers in Karlsruhe als zuständigen Gerichtsort.
  2. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist.
  3. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder hat er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz des Auftraggebers oder sein gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt, gilt ebenfalls der Gerichtsstand des Auftraggebers.

§ 15 Schlussbestimmungen
  1. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform und insoweit der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile, berührt die Rechtmäßigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch, sofern eine regelungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.

Stand: Januar 2019

AGB für Vermietgeschäfte

Diese allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Herrn Manuel Hauke, Friedrich-Münch-Str. 62, 75417 Mühlacker - Lienzingen (im Folgenden Vermieter genannt) und Unternehmen oder Privatpersonen, die die Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen wollen (im Folgenden Mieter genannt).

§ 1 Allgemeines
  1. Der Vermieter vermietet Geräte zur selbständigen Kfz-Codierung. Für sämtliche in diesem Zusammenhang mit dem Vermieter geschlossenen Verträge gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses. Entgegenstehende oder von den allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen des Vermieters abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters vor, bevor der jeweilige Mietvertrag geschlossen wird.
  2. Im Einzelfall mit dem Vermieter getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, soweit diese schriftlich vereinbart wurden) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, entzogen wird. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG – UN Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
  4. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
  1. Der Vermieter bietet die auf der Webseite www.fahrzeug-codierung.de aufgeführten Codierungsgeräte an. Der Mieter kann eine Anfrage beim Vermieter stellen und sein Interesse an der Mietung eines Gerätes bekunden.
  2. Der Vermieter sendet dem Mieter einen Mietvertrag für das Codierungsgerät zu. Erst mit Rücksendung des unterschriebenen Mietvertrags durch den Mieter kommt der Mietvertrag zustande. Dem Mietvertrag ist die Kopie eines Ausweisdokumentes beizufügen.
  3. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, insbesondere über diesen Weg Vertragserklärungen abgeben, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärung nach folgender Maßgabe an: In jeder E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden. Insoweit muss jede E-Mail den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders sowie eine geschäftsübliche Signatur als Abschluss der Nachricht enthalten.

§ 3 Anlieferung und Abholung des Gerätes
  1. Die Lieferung des Gerätes erfolgt durch den Vermieter mit der DHL Paket GmbH. Die Kosten für den Versand trägt der Vermieter. Der Versand wird dem Mieter vom Vermieter mitgeteilt. Gleichzeitig überlässt der Vermieter dem Mieter die Sendungsverfolgungsnummer der DHL Paket GmbH.
  2. Die Rücksendung des Gerätes erfolgt durch den Mieter mit der DHL Paket GmbH. Für die Rücksendung ist dem Paket vom Vermieter eine frankierte DHL - Paketmarke beigefügt. Weitere Kosten für Verpackung und Versand trägt der Mieter.
  3. Hat der Mieter das Gerät verspätet zurückgeliefert, kann der Vermieter vom Mieter über die Mietgebühren hinaus Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen.

§ 4 Nutzung des gemieteten Gerätes
  1. Der Mieter hat das gemietete Gerät bestimmungs- und fachgerecht zu benutzen und vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.
  2. Der Mieter hat für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes Sorge zu tragen.
  3. Der Mieter hat sich oder einen Erfüllungsgehilfen in die Handhabung des gemieteten Gerätes einweisen zu lassen bzw. nur Sach- und Fachkundiges Personal mit der Handhabung des gemieteten Gerätes zu betrauen.
  4. Sollte ein Schaden an dem gemieteten Gerät entstanden sein oder sollte die Funktion des Gegenstandes durch einen technischen Defekt eingeschränkt oder aufgehoben sein, ist der Mieter dazu verpflichtet, den Vermieter unverzüglich von dem Schaden oder Defekt zu unterrichten.
  5. Der Mieter hat das gemietete Gerät in einem gereinigten und betriebsbereiten Zustand zurück zu geben; erfolgt dies nicht, erfolgt die Reinigung sowie die Herstellung des betriebsbereiten Zustands auf Kosten des Mieters durch den Vermieter.

§ 5 Mietdauer, Beginn und Beendigung der Mietzeit
  1. Die Mietdauer beträgt mindestens eine Woche.
  2. Die Mietzeit beginnt am Tag der Lieferung des gemieteten Gerätes an den Mieter. Der Nachweis erfolgt per Zustellnachweis der DHL Paket GmbH, ermittelt über die Sendungsverfolgung auf der DHL-Webseite www.dhl.de.
  3. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das gemietete Gerät vom Mieter zum Zwecke der Rücksendung an die DHL Paket GmbH übergeben wurde. Der Nachweis erfolgt per Zusendung der Sendungsverfolgungsnummer der DHL Paket GmbH durch den Mieter.

§ 6 Berechnung und Mietzahlung
  1. Die Berechnung des Mietzinses richtet sich nach der Regelung im beigefügten Mietvertrag.
  2. Der fällige Mietzins wird mit der Kautionszahlung verrechnet. Die Rückzahlung des verbleibenden Kautionsbetrags wird bei Rückgabe des Gerätes fällig. Sollte der angefallene Mietzins höher sein als die Kautionszahlung oder die Kautionszahlung aufgrund von Schäden am Gerät bereits teilweise oder vollständig aufgebraucht sein, ist der verbleibende Mietzins nach Rechnungslegung innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Vermieters einzuzahlen.
  3. Kommt der Mieter ganz oder teilweise mit den Zahlungen in Verzug, so sind vom Tag der Fälligkeit an bis zum Tag des Zahlungseingangs die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

§ 7 Pflichten des Mieters
  1. Der Mieter darf das Gerät weder verleihen, noch weitervermieten, noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einräumen.
  2. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an einem gemieteten Gerät geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich, gegebenenfalls unter Beifügung des Pfändungsprotokolls, durch eingeschriebenen Brief zu benachrichtigen. Auf die gleiche Weise ist der Dritte von der Unzulässigkeit seines Handelns in Kenntnis zu setzen.
  3. Dem Vermieter ist auf Nachfrage Auskunft über den Standort des Gerätes zu erteilen und Zutritt zu dem Gerät zu gewähren.
  4. Verstößt der Mieter gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, so ist er verpflichtet, die Kosten für eine Wiedererlangung des Gerätes zu tragen und darüber hinaus im Falle der Unmöglichkeit der Rückgabe Schadensersatz in Höhe des Zeitwertes zu leisten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt vorbehalten. Der Mieter hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Der Mieter verpflichtet sich, die Gebrauchsanweisung und Herstellerangaben sorgfältig zu lesen und zu beachten. Des Weiteren sind Manipulationen und Veränderungen am gemieteten Gerät unzulässig.
  6. Der Mieter trägt die Gefahr des zufälligen Unterganges, Verlustes und Diebstahls für die Zeit, in der sich das Gerät in seiner Obhut befindet.

§ 8 Unverschuldeter Schaden am Gerät
  1. Weist der Mieter dem Vermieter nach, dass das gemietete Gerät während der Mietzeit mit einem Mangel behaftet war, den der Mieter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, so erhält er vom Vermieter für den entsprechenden Zeitraum, in dem er das Gerät nicht benutzen konnte, kostenlos ein Ersatzgerät gestellt. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
  2. Ein defektes Gerät ist nach Rücksprache mit dem Vermieter noch am gleichen Tag, spätestens jedoch am nächsten Werktag mit der DHL Paket GmbH an den Vermieter zurückzusenden. Die Sendeverfolgungsnummer ist dem Vermieter mitzuteilen.
  3. Verzögerungen bei der Rücksendung, die der Mieter zu vertreten hat, werden dem Mieter gemäß der Zahlungsbedingungen des beigefügten Mietvertrages in Rechnung gestellt.

§ 9 Haftung des Mieters
  1. Mit Übergabe des gemieteten Gerätes an den Mieter durch die DHL Paket GmbH stehen die Mietgegenstände unter Obhut des Mieters. Diese endet mit Übergabe des gemieteten Gerätes an den Vermieter.
  2. Der Mieter haftet ohne Einschränkung für alle durch ihn verursachten Schäden am gemieteten Gerät oder für Schäden an fremdem Eigentum, die durch die Handhabung des gemieteten Gerätes verursacht werden. Bei Beschädigung oder Untergang des gemieteten Gerätes haftet der Mieter nach den gesetzlichen Regeln in Höhe des Neuwertes des gemieteten Gerätes.
  3. Bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des gemieteten Gerätes haftet der Mieter dafür, dass das Gerät nicht durch Dritte genutzt wird.
  4. Stellt der Vermieter fest, dass das gemietete Gerät nach der Freimeldung durch den Mieter weiter benutzt wurde, hat der Mieter die Kosten der Weiterbenutzung in Höhe des Mietpreises zu tragen.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
  1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Vertragszeitraum. Unbeschadet einer etwaig gesetzlich bestehenden oder vertraglich vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist sind beide Parteien jeweils berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn einer der Vertragspartner gegen wesentliche Pflichten des Vertrages verstößt und hierdurch, unter Berücksichtigung aller Umstände, eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.
  2. Ein wichtiger Grund liegt ebenfalls vor, wenn über das Vermögen des Mieters die Eröffnung des Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren angestrebt wird oder der Mieter trotz Abmahnung seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.
  3. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt per eingeschriebenem Brief.
  4. Im Falle einer Kündigung ist das gemietete Gerät noch am selben Tag, an dem die Kündigung dem Mieter zugestellt wurde, mit der DHL Paket GmbH an den Vermieter zurückzusenden.
  5. Verzögerungen bei der Rücksendung, die der Mieter zu vertreten hat, werden dem Mieter gemäß der Zahlungsbedingungen des beigefügten Mietvertrages in Rechnung gestellt.

§ 11 Abtretung
  1. Sofern der Mieter bei einem Schadensereignis, bei dem auch der gemietete Gegenstand betroffen wurde, Schadensersatzansprüche gegen einen Dritten geltend machen kann, tritt er diesen Anspruch, soweit es den gemieteten Gegenstand betrifft, an den Vermieter ab. Der Vermieter nimmt die Abtretung an. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter sofort ohne Aufforderung alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
  1. Der Mieter ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die von ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Vermieter ausdrücklich anerkannt worden sind.

§ 13 Haftung des Vermieters
  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  2. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
  3. Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug des Mieters oder am Fahrzeug eines Dritten, die durch die Nutzung des gemieteten Gerätes durch den Mieter oder einen Erfüllungsgehilfen des Mieters an dessen Fahrzeug entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden am Fahrzeug durch eine Fehlfunktion des gemieteten Gerätes entstanden ist. Der Mieter hat nachzuweisen, dass der Schaden am Fahrzeug durch eine Fehlfunktion des gemieteten Gerätes verursacht wurde.

§ 14 Höhere Gewalt
  1. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

§ 15 Datenschutz
  1. Der Vermieter wird personenbezogene Daten nur insoweit erheben, verarbeiten und nutzen, wie dies für den ordnungsgemäßen Betrieb der Website erforderlich ist. Eine zweckgebundene Weiterleitung der personenbezogenen Daten an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Nutzers möglich. Bezüglich der Nutzung, Speicherung und Verarbeitung digital erhobener personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetplattform www.fahrzeug-codierung.de wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung hingewiesen, die in alle Verträge mit einbezogen wird. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter www.fahrzeug-codierung.de/datenschutz.php.

§ 16 Gerichtsstand
  1. Sofern es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis den Gerichtsstand des Vermieters in Karlsruhe als zuständigen Gerichtsort.
  2. Der Vermieter ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Mieters zuständig ist.
  3. Hat der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder hat er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz des Mieters oder sein gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt, gilt ebenfalls der Gerichtsstand des Vermieters.

§ 17 Schlussbestimmungen
  1. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform und insoweit der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile, berührt die Rechtmäßigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch, sofern eine regelungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.

Stand: Januar 2018
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